
KAPHINGST® E-Bike Garantie
Die Firma KAPHINGST GmbH bietet bei E-Bikes, die über den KAPHINGST® E-Bike Store erworben wurden, folgende Leistungen:
- Die Dauer der Gewährleistung wird über die gesetzlich festgelegte Sachmangelhaftung von 24 Monaten hinaus freiwillig auf 36 Monate erweitert. Dabei sind folgende Bauteile des Rades eingeschlossen:
- Hauptrahmen
- Hinterbau bei einem vollgefederten Rad
- Federgabel oder Starrgabel
- Federelement im Hinterbau
- Motorantrieb inklusive Steuerung und Display
- Akku und Ladegerät
- Vorbau, Lenker, Lenkungslager
- Sattelstütze, Sattel
- Schaltung: Bei Kettenschaltung inklusive Schalthebeln und Schaltwerken; bei Nabenschaltung inklusive Schalthebeln, Getriebe und Lagerungen.
- Bremsanlage mit Bremshebel, Hydraulik‐Bremsleitungen, Bremskörpern, Bremszylindern
- Tretkurbeln, Tretinnenlager, Pedale
- Laufräder mit Naben, Speichen, Felgen
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Lichtanlage mit Dynamo, Rücklicht, Frontscheinwerfer
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KAPHINGST® 3‐Jahres‐Garantie ist ein Einsatz des Rades unter üblichen Bedingungen, wie sie vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgelegt sind.
- Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch folgendes entstehen: durch Nutzung außerhalb des vorgesehenen und üblichen Einsatzbereiches, durch Stürze, Gewalteinwirkung, Gewichtsüberlastung, Fehlbedienung und mangelnde Pflege, durch nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen, durch Anbau oder Veränderung von nicht geeigneten Komponenten, durch gewerblichen Einsatz des Rades, durch Belastungen im Wettkampfeinsatz.
- Die Funktion des Akkus gilt als einwandfrei, wenn er noch mindestens dauerhaft 55% seiner ursprünglichen Nenn‐Kapazität aufweist.
- Oberflächliche Beeinträchtigungen, wie sie üblicherweise im Gebrauch auftreten, sind durch die KAPHINGST® 3‐Jahres‐Garantie nicht abgedeckt: z.B. Kratzer und Gebrauchserscheinungen in der Oberfläche von Rahmen und Komponenten.
- Ebenfalls ausgenommen von der KAPHINGST® 3‐Jahres‐Garantie sind funktionsbedingte Verschleißerscheinungen. Unter anderem fällt der Verschleiß bei folgenden Radkomponenten darunter: Kette und Zahnriemen, Ritzel, Kettenräder, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Felgen im Felgenbremsbetrieb, Schaltungsröllchen, Bowdenzüge, Griffoberflächen, Satteloberflächen, Dichtungen und Gleitbuchsen in Federelementen, Lager in Rahmenfederungen, Schläuche, Reifen.
- Voraussetzung für die Gültigkeit der KAPHINGST® 3‐Jahres‐Garantie ist die Einhaltung folgender Wartungsintervalle:
- Zur Gültigkeit der KAPHINGST® 3‐Jahres‐Garantie müssen die Wartungen in der KAPHINGST® E‐BikeStore Meisterwerkstatt durchgeführt werden oder nach vorheriger Absprache in einer vom KAPHINGST® E‐Bike Store autorisierten Werkstatt.
- Für die Instandsetzung von Schäden, die durch die KAPHINGST® 3‐Jahres‐Garantie abgedeckt sind, behält sich der KAPHINGST® E‐Bike Store vor, entweder Nacherfüllung oder Ersatzlieferung für die betroffenen Komponenten zu leisten.
- 1. Erstinspektion des Fahrrads nach KAPHINGST®‐Checkliste „Erstinspektion“ nach spätestens 3 Monaten ab Kaufdatum (sollten 1000 km Fahrleistung schon vorher erbracht worden sein, gilt dieser Zeitpunkt)
- 2. Eine Jahresinspektion des Fahrrads nach KAPHINGST®‐Checkliste „Jahresinspektion“
spätestens alle 12 Monate ab Kaufdatum
- 3. Gesonderter Komplettservice an Federgabeln, Federelementen, Hinterbaulagern
spätestens alle 18 Monate ab Kaufdatum (sollten von den Komponentenherstellern kürzere Service‐Intervalle gefordert sein, so sind diese einzuhalten).
- 4. Gesonderter Komplettservice an Getriebenaben oder Tretlagergetrieben
spätestens 24 Monate ab Kaufdatum