Online Rezept für Hilfsmittel einlösen: portofrei, online hochladbar, bequem auf Rechnung

Online Rezept für Hilfsmittel einlösen

Im KAPHINGST® Onlineshop haben Sie die Möglichkeit, zahlreiche verschreibungsfähige Hilfsmittel mit dem Rezept einer gesetzlichen Krankenkasse zu bestellen und Ihre Verordnung direkt online einzulösen.

So einfach lösen Sie Ihr Rezept online ein:

Produkt wählen, "Mit Kassenrezept einer gesetzl. Krankenkasse" anklicken und in den Warenkorb legen
Kassenrezept im letzten Bestellschritt als Abbildung hochladen oder per WhatsApp an uns senden
Original-Rezept auf der Rückseite unterschreiben und mit dem Freiumschlag zu uns senden

Schritt 1: Produkt auswählen - Kassenrezept anklicken - zum Warenkorb gehen

Wählen Sie aus, dass Sie Ihr Wunschprodukt mit einem Kassenrezept online bei uns bestellen möchten. Die Schaltfläche befindet sich direkt über dem Warenkorb-Button. Sind Sie zuzahlungsbefreit, dann setzen Sie auch hier ein Häkchen.

Anschließend legen Sie das gewünschte Produkt einfach in den Warenkorb. Um uns Ihre Rezeptdaten zukommen zu lassen, nutzen Sie unseren Rezept-Upload im Bestellprozess. Dazu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Wählen Sie aus, dass Sie Ihr Wunschprodukt mit Kassenrezept bestellen möchten.
Sie haben 3 verschiedene Möglichkeiten für den Rezept-Upload.

Schritt 2: Foto oder PDF des Rezepts hochladen, PDF erstellen oder per WhatsApp versenden

Bevor Sie Ihre Bestellung abschließen, geben Sie im letzten Bestellschritt Ihre Rezeptdaten ein. Sie haben 3 verschiedene Möglichkeiten für den Rezept-Upload. Wählen Sie einfach Ihre bevorzugte Option aus:

  • Foto oder PDF hochladen
  • PDF mit Eingabemaske erstellen & hochladen
  • Per WhatsApp senden

Anschließend noch das Beratungsprotokoll ausfüllen und die Bestellung abschließen.

Nachdem wir Ihr Rezept geprüft haben, erhalten Sie per Mail einen Kostenvoranschlag/Angebot, falls Sie eine wirtschaftliche Aufzahlung zu leisten haben. Diesem Kostenvoranschlag müssen Sie dann zustimmen oder von dem Auftrag zurücktreten.

Schritt 3: Abrechnung und Bezahlung

Neben dem Rezept-Upload benötigen Ihr Kassenrezept auf jeden Fall im Original. Senden Sie uns deshalb Ihr Rezept postalisch zu, wenn Sie sicher sind, dass Sie das gewünschte Produkt behalt möchten. Dazu können Sie unseren vorfrankierten Freiumschlag verwenden, den Sie sich downloaden können. So zahlen Sie kein Porto.

Damit wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, unterschreiben Sie bitte unbedingt die Empfangsbestätigung auf der Rückseite des Kassenrezepts.

Senden Sie uns Ihr Kassenrezept  unterschrieben im Freiumschlag zu.

✉Laden Sie hier Ihren Freiumschlag herunter und senden Sie uns Ihr Rezept kostenfrei zu.

Zum Freiumschlag

Jetzt müssen Sie nichts mehr tun als warten. Wir übernehmen den kompletten Abrechnungsprozess mit der Krankenkasse für Sie. Anschließend erhalten Sie von uns eventuell noch eine Eigenanteilsrechnung. Das kann 2 bis 3 Wochen dauern.

Alle Produkte, die Sie online mit einem Kassenrezept bestellen, zahlen Sie bequem per Rechnung. Lesen Sie hierzu auch bitte unsere AGB.

Gesetzliche Zuzahlung – wirtschaftliche Aufzahlung

Gesetzliche Zuzahlung + ggf. wirtschaftliche Aufzahlung = Eigenanteil
  • Sie zahlen für das Produkt nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent des Produktpreises (mindestens 5 Euro und höchstens jedoch 10 Euro). Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, so entfällt auch die Zuzahlung.
  • Eventuell kommt noch eine wirtschaftliche Aufzahlung hinzu, falls das Produkt Ihrer Wahl höherwertiger ist als der Zuschuss, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. In diesem Fall stellen wir Ihnen diesen Differenzbetrag als wirtschaftliche Aufzahlung in Rechnung. Die Höhe der wirtschaftlichen Zuzahlung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Deshalb können wir im Onlineshop nicht immer den zu zahlenden Endpreis direkt ausweisen. Aus verwaltungstechnischen Gründen behalten wir uns bei einzelnen Produktgruppen vor, einen gemittelten Pauschalbetrag als wirtschaftliche Aufzahlung in Rechnung zu stellen.

Hilfsmittel auf E-Rezept – geht das?

In unserem Sanitätshaus haben Sie die Möglichkeit online Ihr Rezept für Hilfsmittel einzulösen. Dazu ist bisher noch das herkömmliche rosafarbene Papierrezept notwendig. Nach und nach soll dieses allerdings durch das E-Rezept abgelöst werden.

Über das E-Rezept werden zurzeit ausschließlich verschreibungspflichtige Medikamente abgegeben, somit steht das E-Rezept für Hilfsmittel momentan noch nicht zur Verfügung. Sobald sich hier etwas ändert, informieren wir Sie. Melden Sie sich dazu auch zu unserem Newsletter an.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema "Rezept-Upload" und „Online Rezept einlösen“ sowie vielem mehr. Haben Sie eine andere Frage zum Bestellablauf, kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 5532211 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Wie kann ich mit Kassenrezept online bestellen?

Diesen Service können wir als Online-Sanitätshaus nur unseren Kunden mit deutscher Krankenversicherung und Wohnsitz in Deutschland anbieten.

Eine Abrechnung mit Kassenrezept ist nur möglich, wenn Sie bei der Produktbestellung „Mit Kassenrezept einer gesetzlichen Krankenkasse“ auswählen. Eine nachträgliche Abrechnung ist nicht möglich, da dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist!

Wie lange ist ein Kassenrezept gültig?

Ein kassenärztliches Rezept ist 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Privatrezepte sind im Normalfall 3 Monate lang gültig. Allerdings können sich Einschränkungen durch weitere Angaben des Arztes ergeben.

Welche Produkte kann ich auf Rezept erhalten?

Unserer Produkte, die Sie mit Kassenrezept bestellt können, sind mit einem Hinweis in der Übersicht und einer Schaltfläche direkt über dem Warenkorb-Button gekennzeichnet.

Spezielle Hilfsmittel oder Sonderanfertigungen können wir Ihnen online leider nicht anbieten. Wir bitten Sie deshalb eine unserer KAPHINGST® Filialen oder ein anderes Sanitätshaus in Ihrer Nähe aufzusuchen.

Welche Angaben müssen auf dem Rezept vermerkt sein?

Auf der Vorderseite des Rezepts, die Ihr Arzt ausfüllt, sollte das Produkt sowie die Produkteinheit stehen. Eine genaue Marken oder Modellbezeichnung ist nicht nötig. Außerdem muss eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt werden. Diese Angabe ist für die Krankenkasse entscheidend.

Welche Kosten muss ich bei der Bestellung mit Kassenrezept übernehmen?

Aus der wirtschaftlichen Aufzahlung (Kaufpreis des Artikels minus Zuschuss der Krankenkasse) und der gesetzlichen Zuzahlung (Rezeptgebühr) ergibt sich ein zu zahlender Restbetrag, der sogenannte Eigenanteil, welcher von Ihnen übernommen wird.

Diesen Betrag erhalten Sie im Rahmen eines Kostenvoranschlags von uns per Mail zugeschickt. Erst nachdem Sie diesem zugestimmt haben, senden wir Ihnen die bestellten Artikel zu.

Wann erhalte ich die Zuzahlungsrechnung?

Etwa 2 bis 3 Wochen nach Erhalt der Ware wird Ihnen von uns eine Zuzahlungsrechnung postalisch zugeschickt. Bitte überweisen Sie erst dann den entsprechenden Betrag.

Ich bin zuzahlungsbefreit. Was muss ich tun?

Gesetzliche Versicherte, die von der Zuzahlungspflicht befreit sind, erhalten von ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, müssen Sie nichts weiter tun, als dies bei der Bestellung anzugeben, indem Sie dies über das Häkchen am Produkt bestätigen.

Ob Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können und wie Sie einen Antrag auf Befreiung stellen, darüber informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Muss ich das Rezept digital oder physisch zuschicken?

Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns das Original-Rezept per Post (Freiumschlag) zuschicken, da wir dies für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse benötigen.

Um Ihre Bestellung im Vorhinein bearbeiten zu können, sollte das Rezept bei der Bestellung als Foto oder PDF hochgeladen werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit uns, ein Bild bei WhatsApp zu schicken.

Wie schicke ich das Original-Rezept zu KAPHINGST®?

Für einen portofreien Versand des Kassenrezepts zu uns, bieten wir Ihnen unseren Freiumschlag an. Diesen können Sie downloaden und ausgedruckt auf einen Briefumschlag kleben und darin das Rezept an uns schicken. Es entstehen keine Kosten für Sie.

Vorab müssen Sie ein Bild des Rezepts bei der Bestellung hochladen. So können wir das Paket schon vor Erhalt des Original-Rezepts verschicken. Nichtsdestotrotz benötigen wir Ihr gültiges Rezept im Original bei uns.

Muss ich den Freiumschlag selbst ausdrucken?

Sie können den kostenlosen Freiumschlag herunterladen und ausdrucken, um diesen dann auf einem separaten Briefumschlag zu kleben.

Haben Sie keine Möglichkeit den Freiumschlag zuhause auszudrucken, geben Sie im Kommentarfeld bei Bestellabschluss an, dass Sie einen Freiumschlag benötigen. Diesen legen wir dann Ihrer Bestellung bei.

Kann ich mehrere Produkte auf Rezept zur Auswahl bestellen?

Das ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie jedoch: Sie können bei einer Bestellung mit Kassenrezept eine maximale Anzahl von acht Produkten in den Warenkorb legen.

Kann ich eine Rezeptbestellung umtauschen?

Eine Bestellung mit Kassenrezept können Sie, wie alle anderen Artikel entsprechend unserer Rücksendebedingungen innerhalb von 14 Tagen an uns zurücksenden.

Bitte füllen Sie dazu auch den beiliegenden Rücksendeschein vollständig aus. Falls Sie einen Ersatz-Artikel (beispielsweise in einer anderen Farbe oder Größe) bestellen möchten, kann uns dieser auch gerne über den Warenrücksendeschein mitgeteilt werden. Eine neue Bestellung ist in diesem Fall nicht nötig.

Ich bin privat krankenversichert. Wie läuft die Bestellung in diesem Fall ab?

Bei Bestellungen mit Privatrezept zahlen Sie zunächst selbst und reichen die erhaltene Rechnung anschließend wie gewohnt bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich vorab über die Kostenerstattung der Hilfsmittel mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen. Die Zahlungsart können Sie frei wählen.

Gerne können Sie im Kommentarfeld bei Bestellabschluss angeben, dass Sie privatversichert sind.

Kann ich mein Privatrezept nachträglich zum Quittieren einreichen?

Um die Kosten bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen, benötigen viele Privatversicherte eine Quittung auf dem Rezept.

Gerne quittieren wir Ihnen den Kauf bei uns. Senden Sie uns dazu einfach das Originalrezept innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware postalisch zu. Sie erhalten das quittierte Rezept innerhalb weniger Werktage zurück.

Kann ich bei meiner Bestellung Produkte mit und ohne Rezept mischen?

Aus organisatorischen Gründen ist es leider nicht möglich, eine Rezeptbestellung mit einer Bestellung ohne Rezept innerhalb eines Bestellvorgangs zu kombinieren. Bitte führen Sie in diesem Fall getrennte Bestellvorgänge aus. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Warum muss ich bei Bestellungen mit Rezept ein Beratungsprotokoll ausfüllen?

Das Beratungsprotokoll dient zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Hier bestätigen Sie, ähnlich der AGBs in unserem Onlineshop, dass Sie mit einer eventuellen wirtschaftlichen Aufzahlung einverstanden sind, bzw. die Entscheidung zwischen abzahlungsfeien und aufzahlungspflichtigen Produkten bei der Bestellung hatten.

Warum muss ich bei einigen Artikeln zusätzlich meine Postleitzahl eingeben?

Bei den Hilfsmitteln mit Postleitzahlenabfrage gibt es Verträge mit den Krankenkassen, die sich nach Versorgungsgebieten richten. Anhand der Postleitzahl können wir prüfen, ob wir in Ihrem PLZ-Gebiet mit Kassenrezept versorgen und abrechnen dürfen.

Wieso kann ich Rezept-Bestellungen nicht direkt mit PayPal oder einer anderen Zahlungsart bezahlen?

Bei Bestellungen mit Kassenrezept kann sich der im Online-Shop angegebene Kaufbetrag durch Kostenübernahme durch die Krankenkasse und evtl. Zuzahlung oder Aufzahlung im Nachhinein verändern.

Zahlen Sie den ausgewiesenen Kaufpreis vorab, haben Sie keine Möglichkeit den Betrag nachträglich anzupassen. Daher bieten wir Ihnen bei Bestellungen mit Kassenrezept ausschließlich die Zahlungsart Rechnung (mit Rezept) an und teilen Ihnen den zu zahlenden Betrag, sobald wir die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse erhalten haben, in einem Kostenvoranschlag per E-Mail mit. Nachdem Sie diesem zugestimmt haben und wir mit der Krankenkasse abgerechnet haben, erhalten Sie Ihre endgültige Rechnung. Wir bitten Sie auch erst dann den dort ausgewiesenen Betrag zu überweisen.